Reform Versicherungssteuerrecht

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Mit Wirkung per 09.12.2020 hat der Gesetzgeber die Reform des Versicherungsteuerrechtes beschlossen.

International tätige Unternehmen mit einem deutschen Versicherungsvertrag müssen demzufolge ab 10.12.2020 etwaige Prämienanteile für mitversicherte Betriebsstätten, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes liegen (Drittstaaten), mit dem aktuell gültigen Steuersatz in Höhe von 19,00 % in Deutschland versteuern. Dies wird zu einer Steuermehrbelastung führen, da bei allen mitversicherten Drittstaaten-Risiken und Sitz des Versicherungsnehmers in Deutschland fortan die deutsche Versicherung- und ggf. Feuerschutzsteuer anfällt. Damit zieht Deutschland das Besteuerungsrecht in diesen Fällen an sich, ungeachtet einer ggf. zusätzlichen Besteuerung im jeweiligen Drittstaat Doppelbesteuerungen bewusst in Kauf.

Mit Realisierung des Brexits fällt möglicherweise auch Großbritannien – je nach Abkommen – ab 2021 ebenfalls unter die Definition eines Drittlands.

RVM wird bei der Rechnungsstellung 2021 die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen.

Zur Veranschaulichung können Sie hier eine Beispielgrafik herunterladen.

Bei Fragen rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Ihr Ansprechpartner:
Thomas Kalbacher
Tel. +49 7121 923-1124
kalbacher@rvm.de< Zurück zur Übersicht

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