Krieg in Europa – Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

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In Osteuropa herrscht seit wenigen Tagen ein Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die NATO ist in höchster Alarmbereitschaft und erhöht ihre Truppenstärke in den angrenzenden Bündnisstaaten. Die EU sowie die USA reagieren mit harten Sanktionen gegen den Aggressor Russland.  Die wirtschaftlichen und politischen Folgen dieser Entwicklung sind aus heutiger Sicht nicht absehbar – die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.

Im Hinblick auf den Versicherungsschutz sind in nahezu allen Sparten die einschlägigen Sanktionsklauseln zu beachten. Versicherungsschutz besteht demnach nur, soweit und solange keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der EU oder der Bundesrepublik Deutschland sowie im Zweifel auch der Vereinigten Staaten von Amerika entgegenstehen.

Die aktuellen Regelungen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/embargos_node.html

Darüber hinaus greifen die üblichen Ausschlüsse in Bezug auf Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, Kernenergie oder Terrorakte. Dies gilt insbesondere für lokal belegene Risiken. Ob es im weiteren Verlauf der Krise zu gänzlichen lokalen Territorialausschlüssen kommt, bleibt abzuwarten.

Im Rahmen der Waren-Transport-Versicherung besteht gemäß der DTV-Kriegsklausel vollumfänglicher Versicherungsschutz für See- und Lufttransporte (jedoch nicht für Landtransporte) bei Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen. Besagte Kriegsklausel kann von Seiten der Versicherer binnen einer Frist von zwei Tagen gekündigt werden. Erste Versicherer haben von diesem Kündigungsrecht bereits Gebrauch gemacht (unsere hiervon betroffenen Kunden haben wir schriftlich informiert).

Im Zuge der vorherrschenden Entwicklung steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass deutsche Exporteure auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben, was entsprechende Auswirkungen auf das Zeichnungsverhalten der Kreditversicherer nach sich zieht. Es ist davon auszugehen, dass die Versicherer bestehende Limite anpassen werden. Neue Deckungen für die Lieferungen in die Ukraine und Russland sind kaum noch zu bekommen. Auch die staatlichen Hermes Bürgschaften für Russland Geschäfte wurden gestoppt.

Sollten sich weitere Einschränkungen ergeben, halten wir unsere Kunden selbstverständlich informiert.

Bei weiteren Fragen kommen Sie bitte auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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