Ein Verkehrsunfall: Wer hilft jetzt weiter?
Egal ob man als Privatperson einmal im Leben einen Unfall hat oder als Fuhrparkleiter täglich damit konfrontiert ist: Ein Unfall ist mit Ärger, Aufregung, Kosten und im schlimmsten Fall mit Personenschäden verbunden. Und häufig ist auch die Schuldfrage und damit die Frage nach der Haftung gar nicht so einfach zu beantworten.
Schuld und Haftung
Wenn Sie einen Unfall selbst oder teilweise mit verschuldet haben, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Anmeldung Ihrer Kasko- und Haftpflichtschäden. Was ist aber mit den Unfällen, bei denen Sie gar nicht schuld sind oder die Haftungssituation völlig offen ist? Ein Laie kann nicht ad hoc beurteilen, wem welches Fehlverhalten von der gegnerischen Versicherung angelastet werden wird, um die sogenannte „Quote“ zu bilden. Selbst wenn Ihr Fahrzeug geparkt war und der Motor nicht lief, ist es möglich, dass Sie eine Teilschuld mittragen (z. B. beim Parken in unübersichtlichen Kurven, zu nah an einer Kreuzung oder im Halteverbot). Bei komplexen Fallkonstellationen, wenn Ihnen zum Beispiel die Vorfahrt genommen wird, Sie aber deutlich zu schnell unterwegs waren, wird es eine Verteilung der Haftung geben – und diese ist für Sie erst einmal weder vorhersehbar noch lenkbar.
Antworten auf erste Fragen
Was passiert also mit den Kosten, die nun auf Sie zukommen können: die Autoreparatur, der Mietwagen, der in dieser Zeit genutzt werden soll, die Kosten eines Sachverständigen, die Unkostenpauschale, eventuell Schmerzensgeld und Lohnfortzahlungskosten, die Ihr Arbeitgeber tatsächlich geltend machen kann. Da braucht es kompetente Beratung und Unterstützung. Sie als unser Kunde können sich in einem solchen Fall auf unsere neue Serviceleistung RVM Drittschadenmanagement verlassen.
Wir bei RVM haben uns im Team Kfz für Sie so aufgestellt, dass Experten, die selbst in der Großschadenbearbeitung tätig waren, die erste Einschätzung übernehmen können und die dringlichsten Fragen mit Ihnen besprechen und klären.
RVM Drittschadenmanagement
Als Makler müssen wir uns an das Rechtsdienstleistungsgesetz halten und dürfen Ihre Ansprüche weder bei der gegnerischen Krafthaftpflicht-Versicherung anmelden noch durchsetzen. Um Sie dennoch weitergehend zu unterstützen und Ihnen eine funktionierende Kette gewährleisten zu können, bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung RVM Drittschadenmanagement. Dafür haben wir uns exzellente Partner an die Seite geholt.
Dieser ganz spezielle Service ist eine Kooperation von RVM mit zwei hochkompetenten, erfahrenen Anwaltskanzleien mit großem Know-how, die alle Sparten abdecken, die wichtig sind für eine perfekte Beratung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Sobald Sie eine Kanzlei beauftragt haben, bleiben wir im Hintergrund immer an Ihrer Seite. Dieser außergewöhnliche Maklerservice von RVM gewährleistet, dass Sie auch in kritischen Haftpflichtschadenfällen nicht allein sind und schnellstens Unterstützung bekommen.
Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne bei allen Fragen zu diesem neuen Service weiter.
Ihre Ansprechpartnerin:
Martina Hackenberg
Tel. +49 7121 923-1135
hackenberg@rvm.de