Starkregen – Ein unkalkulierbares Risiko

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Regelmäßig berichten wir über die Zunahme und das Ausmaß von Naturkatastrophen sowie deren Folgen für die Volks- und Versicherungswirtschaft. Während Betriebsgrundstücke zwischenzeitlich in Bezug auf Naturgefahren wie Überschwemmung und Erdbeben mit entsprechenden Tools recht verlässlich bewertet werden können, ist eine Naturgefahr kaum kalkulierbar: Starkregen.

Das Phänomen Starkregen

Im Gegensatz zu den Gefahren Überschwemmung und Erdbeben tritt Starkregen grundsätzlich überall mit einer ähnlich hohen Wahrscheinlichkeit auf. Selbst über einen längeren Zeitraum hinweg betrachtet, können keine Schwerpunktregionen definiert werden. „Gegenden, die bislang nur wenige Schäden durch Starkregen erlebt haben, haben schlicht Glück gehabt“ (Zitat: Andreas Becker vom DWD). Das heißt: Starkregen kann jeden Ort heimsuchen.

Was ist an Starkregen so gefährlich?

Starkregen ist äußerst schwer vorhersehbar und zumeist auch lokal begrenzt. Seine hohe Intensität, also die großen Niederschlagsmengen, entfalten eine starke Zerstörungskraft in kurzer Zeit. Dies bedeutet, dass eine Intervention während des Ereignisses zumeist nicht (mehr) wirksam ist.

Die Bilanz

Alleine an Wohngebäuden haben Starkregenereignisse in den vergangenen 15 Jahren zu rund 1,3 Millionen Schäden geführt. Auf Deutschland bezogen waren von 1.000 Wohngebäuden durchschnittlich rund 75 von einem Starkregenereignis betroffen. Der versicherungstechnische Schaden belief sich allein in diesem Bereich auf rund 6,7 Milliarden Euro.

Ursachen und Lösungsansätze

Die Ursachen der zunehmenden Starkregenereignisse sind bekannt: Die Erderwärmung führt zu Wetterextremen, einerseits zu Hitze- und Dürreperioden sowie Trockenheit, andrerseits aber auch zu Starkregen. Insofern muss seitens der Politik stetig am Ziel gearbeitet werden, die Durchschnittstemperaturen zu stabilisieren.

Darüber hinaus müssen im Zweifelsfall die Bauvorschriften in puncto Absicherung von Lichtschächten, Rückstauklappen und gezieltem Abfluss von Oberflächenwasser angepasst werden. Eigentlich selbstredend aber nicht selbstverständlich, dass extrem überschwemmungsgefährdete Regionen auch nicht mehr als Bauland ausgewiesen werden.

Fazit

Denken Sie aktuell über eine Erweiterung mit einem neuen Grundstück nach? Oder über Optimierungen zum Schutz Ihrer Gebäude? Nutzen Sie unsere Expertise und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihr Ansprechpartner:
Joachim Roth
Tel. +49 7121 923-273
roth@rvm.de

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